In der Regel wird das Latinum über den Pflichtunterricht nachgewiesen, wenn im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Latein mindestens die Note „ausreichend“ erreicht worden ist.
In Ausnahmefällen, z. B. bei Auslandsaufenthalt in Klasse 10, kann das Latinum auch über eine schulinterne Feststellungsprüfung am Ende der Jahrgangsstufe 9 nachgewiesen werden, die von der Fachschaft Latein am Ende des Schuljahres auf Antrag angeboten wird. Die Lateinlehrer geben hierzu gerne Auskunft.
Die Prüfung besteht aus einem 90-minütigen schriftlichen und einem 20-minütigen mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil ist ein Originaltext von ca. 110 lateinischen Wörtern zu übersetzen. Dabei darf ein genehmigtes Latein-Wörterbuch benutzt werden.
Auf die mündliche Prüfung kann auf Antrag verzichtet werden, wenn stattdessen die Gesamtnote der im Lauf der 9. Klasse erbrachten kleinen Leistungsnachweise (mündliche Noten, Stegreifaufgaben etc.) in die Wertung eingebracht wird.
Die Noten des schriftlichen und mündlichen Teils werden im Verhältnis 2:1 gewichtet. Die Feststellungsprüfung gilt als bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser lautet und weder im schriftlichen noch im mündlichen Teil die Note 6 erreicht wurde.
Weitere Informationen sind in folgender Bekanntmachung des Kultusministeriums zu finden (KMBek vom 20. Dezember 2012 Az.: VI.3-5 S 5510-6.133 551).