Klassenelternsprecher: Allgemeines

Die Gymnasiale Schulordnung (GSO) § 118a sieht die Möglichkeit vor, Klasseneltern -sprecher zu wählen. Am GRG gibt es diese Möglichkeit seit dem Jahre 1999 (zunächst in der Unterstufe, seit 2004 in allen Klassen der Jahrgangsstufen 5-11).

Die Wahl (geheim oder offen) findet zu Beginn jeden Schuljahres durch Aufforderung des Klassenlehrers und des Elternbeirates (EB) statt. Es ist von Vorteil, wenn gleichzeitig ein Stellvertreter gewählt wird. Das Wahlergebnis (incl. Adresse und Telephonnummer) ist am Wahlabend dem Klassenleiter mitzuteilen.

Dem KES kommt am Gymnasium unseres Erachtens eine ganz besondere Aufgabe zu, da dem EB es nicht immer möglich ist alle Klassenstufen einigermaßen gerecht zu repräsentieren.

Der KES ist sowohl Ansprechpartner für die Eltern der jeweiligen Klasse, dem EB der Schule als auch zur Vielzahl der Lehrer in der Klasse. Er kann somit einen wesentlichen Teil dazu beitragen, die Klassengemeinschaft zu fördern und zu wahren, sei es durch gemeinsame Aktionen mit den Kindern oder auch den Eltern.

Dadurch wird besonders auch das Zusammengehörigkeitsgefühl innerhalb der gesamten Schulfamilie gefördert.

Der EB lädt in der Regel 2x pro Schuljahr alle KES zu einer außerordentlichen EB-Sitzung ein, zum gegenseitigen Informationsaustausch.

Im Folgenden sind noch mal die wesentlichen Aufgaben, mögliche Aktionen sowie die Vorteile der Arbeit zusammengefasst.

Aufgaben:

  • Förderung der Zusammenarbeit zwischen Schülern, Lehrern und Eltern
  • Anlaufstelle / Vermittler für mögliche Probleme innerhalb der Klasse
  • Förderung und Wahrung der Klassengemeinschaft
  • Kontaktperson zum EB
  • Informationsaustausch zwischen Schule, EB und Klasse
  • Unterstützung des EB

Mögliche Aktionen zur Erreichung der Ziele:

  • Adressliste der Klasse (sehr hilfreich incl. e-mail)
  • Informationsbriefe an die Eltern
  • Elternstammtische (gegenseitiges Kennen lernen; hier sollten auch Lehrer eingeladen werden, zum besseren gegenseitigen Verständnis und Austausch; Bitte nicht missbrauchen als Elternsprechabend!)
  • Gemeinsame Freizeitaktivitäten mit oder ohne andere Eltern oder Lehrern (Theaterbesuch, Schlittschuh, Kegeln, Schwimmen, Skifahren, Zeltwochenende, Radeln, Wandern, Minigolf, Tanzen, Grillen, Basteln, Weihnachtsfeier, …
  • Teilnahme an den außerordentlichen EB – Sitzungen
  • Teilnahme / Mithilfe am Sommerfest des EB (letzter Mittwoch im Schuljahr)
  • Und vieles anderes. Der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt! Hauptsache ist, dass die Klasse etwas unternimmt und die Gemeinschaft gefördert wird.

 Vorteile:

  • Engerer Kontakt zwischen Schülern, Eltern und Schule
  • Enger Kontakt zum EB
  • Leichteres Vermitteln durch bessere Kenntnis der Umstände in der Klasse
  • Gezielte Weitergabe von Informationen
  • Förderung von Transparenz und Kontinuität in der Elternarbeit

Nehmen Sie die Chance wahr und beteiligen Sie sich am vielfältigen und interessanten Leben an unserem Graf-Rasso-Gymnasium!

Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung brauchen, können Sie sich gerne an jedes EB–Mitglied wenden.

Viel Spaß und Erfolg in Ihrer Klasse und in unserer Schule!


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