Am Anfang eines jeden Schuljahres stehen die Klassensprecherwahlen an, meistens eine aufregende Sache, doch was bedeutet es eigentlich Klassensprecher zu sein? Das Amt des Klassensprechers ist auch im Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetz (BayEUG) Art. 62 und in der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) §8 verankert. Die Aufgaben bestehen darin, die Interessen der Schülerinnen und Schüler der eigenen Klasse zu vertreten und ein ständiges Mitglied der Klassensprecherversammlung zu sein. Auf dieser informieren die Schülersprecher über aktuelle Themen, Projekte und Veranstaltungen. Die Klassensprecher tragen diese Informationen dann in ihre Klassen weiter, umgekehrt haben sie dort die Möglichkeit Anliegen aus der eigenen Klasse vorzubringen, die die Schülersprecher dann weitertragen können. Außerdem wählen sie immer am Ende des Schuljahres die Verbindungslehrer für das kommende Jahr. Anders als an anderen Schulen sind die Klassensprecher am GRG nicht automatisch Teil der SMV. Dennoch ist das Amt der Klassensprecher wichtig und sollte nicht vernachlässigt werden.
In diesem Schuljahr können wir uns wieder über eine sehr aktive Klassensprecherversammlung freuen.

Fabian Sterba, Schülersprecher