Die Note “sehr gut” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht. Kleinere Schwächen können dabei hingenommen werden, wenn die mit der Themenstellung verbundenen Erwartungen in der Zusammenschau dennoch auf eine für die Altersstufe herausgehobene Weise erfüllt werden.
Die Note “gut” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht. Dementsprechend dürfen in keinem Teilbereich Schwächen ins Gewicht fallen.
Die Note “befriedigend” soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht. Wenn kleinere Mängel auftreten, müssen sie durch eindeutige Vorzüge ausgeglichen werden.
Die Note “ausreichend” soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht. Die auftretenden Mängel dürfen somit insgesamt keinen Zweifel an der Brauchbarkeit der erbrachten Leistung aufkommen lassen.
Die Note “mangelhaft” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können. Sie wird auch erteilt, wenn wesentliche Teilbereiche einer Schülerarbeit so gravierende Mängel aufweisen, dass andere, insbesondere themenunspezifische Teilbereiche keinen Ausgleich im Sinne einer ausreichenden Leistung schaffen können.
Die Note “ungenügend” soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die nötigen Grundkenntnisse nicht erkennen lässt. Entsprechendes gilt bei Themaverfehlung oder wenn eine in wesentlichen Teilen nicht ausgeführte Arbeit abgeliefert wurde.
(KMS Aufsätze September 2007)