Pokémon: Das ist eine Reihe von Computerspielen, und Fernsehserien, und Sammelkartenspielen, die es seit Mitte der 1990er Jahre gibt. Die zentrale Idee der Spiele: Man fängt sich als Spieler ein wildes Pokémon und hegt und pflegt und trainiert es dann, um es gegen andere Pokémons in Duelle zu schicken. Je erfahrener ein solches Pokémon – eine Art modernes Fabelwesen – wird, desto erfolgreicher ist es in den Duellen.
Dieser Tage ist das neueste Produkt der Reihe erschienen: Pokémon Go – ein Spiel für Tablets und Smartphones. Diesmal haben sich die Entwickler etwas Besonderes einfallen lassen: Wer ein wildes Pokémon fangen will, muss die Wohnung verlassen und draußen suchen, wo er eines findet. Dazu haben die Entwickler des Spiels (Niantic) auf der ganzen Welt anhand von geokoordinaten Pokémons verteilt – Wasserwesen eher in der Nähe von Gewässern, und so weiter. Wer mit seinem Handy an einem Ort ist, an dem solch ein Pokémon im zentralen Pokémon-Go-Server registriert ist, der kann es mit etwas Geschick einfangen.
Die Darstellung ist dabei im Augmented-Reality-Modus möglich: Dabei zeigt die Kamera des Smartphones die reguläre Umgebung, wie man es vom Fotografiermodus kennt. Zusätzlich wird aber das Pokémon abgebildet, und zwar richtungs- und lagegerecht, je nachdem, wie man das Tablet hält. (Wikipedia: Erweiterte Realität/Augmented Reality.)
An bestimmten Orten, den Arenen, können Spieler ihre Pokémons gegeneinander im Duell antreten lassen. Wo diese Orte sind, das haben die Betreiber von Pokémon Go weltweit zentral festgelegt. Wer spielen will, muss wieder das Wohnzimmer verlassen und sich zu diesen Orten begeben – das sind häufig Orte, an denen sich Menschen ohnehin häufig treffen, also Museen, Kirchen, Parks.
Und Schulen.
Auch am GRG gibt es dank Niantic/The Pokémon Company eine eine solche Arena: Auf dem Pausenhof. Hier sieht man einen Screenshot (der Spieler steht noch an der Kreuzung, die Arena ist etwa bei der Gangway eingetragen):
— Anscheinend wurde versäumt, Niantic/Nintendo rechtzeitig darauf hinzuweisen, dass laut BayEUG Art. 56 “im Schulgebäude und auf dem Schulgelände […] Mobilfunktelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten” sind. (Aufsichtsführende Lehrer können Ausnahmen gestatten. Wahrscheinlich ist aber trotzdem der Nachmittag eine bessere Zeit dafür.)