Vorgehen bei Erkrankungen und Beurlaubungen, Umgang mit Attesten


Was muss ich bei Erkrankung zuhause beachten
Wann erhalte ich eine Befreiung oder Beurlaubung
Wo und wann gebe ich ein Attest ab

1. Erkrankung

Jeden Morgen kontrollieren die Lehrkräfte in der ersten Stunde, ob alle Schüler da sind. Deshalb bitten wir darum, dass erkrankte Schüler zu diesem Zeitpunkt bereits der Schule gemeldet sein, und zwar indem ein Elternteil möglichst vor 7.30 Uhr auf dem Anrufbeantworter des Sekretariats eine Nachricht hinterlässt. (Am Vorabend ab 18.00 Uhr möglich.) Sagen Sie nur ganz kurz, aber deutlich, Name und Klasse des Schülers, und falls es bereits vorhersehbar ist, bis wann der Schüler erkrankt sein wird. Dann müssen Sie am nächsten Tag nicht noch einmal anrufen.

Die Nummer des Anrufbeantworters für Unter- und Mittelstufe ist: 08141 / 6111 488
Für die Q11/12 gilt folgende Nummer: 08141 / 6111 456

Am ersten Tag des wieder besuchten Unterrichts muss dann eine schriftliche Entschuldigung unter Angabe des Grundes (z.B. “Krankheit”) vorgelegt werden. Dies gilt auch dann, wenn die Eltern das Fernbleiben am Erkrankungstag bereits telefonisch im Sekretariat gemeldet haben. Vordrucke für Entschuldigungen finden Sie im Downloadbereich als .pdf-Datei.

Wichtig: ab der Jahrgangsstufe 10 muss bei Erkrankung an einem Tag, für den eine Leistungserhebung (z.B. Test, Schulaufgabe, Referat) angekündigt ist, ein Attest erbracht werden. Ansonsten wird die Leistung mit “ungenügend” (Note 6) bewertet. Die Atteste müssen innerhalb von 10 Tagen im Sekretariat abgegeben werden (siehe unten).

War ein Schüler am Vormittag in der Schule und erscheint nicht zum Nachmittagsunterricht, muss eine telefonische Krankmeldung erfolgen, wenn keine Befreiung durch einen Lehrer vorliegt.

2. Befreiungen und Beurlaubungen

a) Befreiung durch eine Lehrkraft

Bei plötzlich auftretendem Krankheitsgefühl während des Unterrichts kann eine Schülerin / ein Schüler von der unterrichtenden Lehrkraft befreit werden. Tritt das Gefühl einer Erkrankung während des Stundenwechsels bzw. während der Pause auf, ist der Lehrer der nachfolgenden Unterrichtsstunde um die Befreiung zu bitten.

Die Schülerin / der Schüler bekommt einen Befreiungszettel mit nach Hause, auf dem Sie bitte den Zeitpunkt des Eintreffens Ihres Kindes in der elterlichen Wohnung durch Ihre Unterschrift bestätigen. (Oberstufenschüler und -schülerinnen nehmen diese Befreiungszettel nicht mit nach Hause, sondern geben sie bitte gleich vor Verlassen des Schulgeländes bei Frau Wimmer im Sekretariat ab.) Begibt sich die Schülerin / der Schüler jedoch unmittelbar nach Verlassen der Schule zum Arzt, so ist der Zeitpunkt des Eintreffens in der Praxis und die Unterschrift der Praxisangestellten ausreichend.

Erkrankt eine Schülerin / ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 mit 10 während des Unterrichts, werden die Eltern vom Sekretariat benachrichtigt und gebeten, ihr Kind abzuholen.
Bei Wiedererscheinen am nächsten Tag in der Schule ist nur der unterschriebene Befreiungszettel vorzulegen und keine weitere Bestätigung über die Krankheitsdauer notwendig.

b) Beurlaubung durch das Direktorat

Auf Antrag können Schülerinnen und Schüler durch die Schulleitung vom Unterricht beurlaubt werden. Ein Beurlaubungssgrund besteht beispielsweise im Fall eines Arztbesuchs, einer Familienfeier oder wenn ein Behördengang während der Unterrichtszeit erforderlich ist.

Dabei ist immer die vorherige Genehmigung durch das Direktorat (hier: Herr Raths) erforderlich. Die betroffenen Schüler müssen das persönlich dort vorbringen, ein Antrag per E-Mail oder Fax ist nicht möglich. Termin: jeweils Dienstag bis Freitag in der 1. Pause, eingeschränkt auch Montag.

Das für den Antrag benötigtes Formular können Sie entweder im Sekretariat abholen oder herunterladen.
Bitte denken Sie daran, diesen Antrag rechtzeitig zu stellen, so dass der genehmigte Antrag vor dem Fernbleiben vom Unterricht im Absentenheft vorliegt.

Wir bitten um Verständnis, dass Beurlaubungen für den letzten Schultag oder die letzten Schultage vor Ferienbeginn eine absolute Ausnahme bleiben müssen und nur in begründeten Ausnahmefällen, nicht jedoch um z.B. einen vorzeitigen Flugtermin wahrzunehmen, genehmigt werden können. Gleiches gilt für den ersten Schultag oder die ersten Schultage nach Ferienende.

Dr. Dr. Erlinger befasste sich im Magazin der Süddeutschen Zeitung mit dieser Frage aus einem anderen Blickwinkel. In der Rubrik “Gewissensfrage” finden Sie seine Auseinandersetzung mit dem Anliegen einer vorzeitigen Befreiung aus Urlaubsgründen.

Atteste

Atteste (offiziell: “ärztliche Zeugnisse”) müssen abgegeben werden bei Attestpflicht oder, ab der 10. Jahrgangsstufe, wenn man an einem Tag mit einem angekündigten Leistungsnachweise krank ist und deshalb nicht erscheinen kann. Angekündigte Leistungsnachweise sind zum Beispiel: Schulaufgaben, Tests, Kurzarbeiten, Referate, vor allem in der Oberstufe auch angekündigte Sportnoten.
Atteste:

NEU: Atteste müssen im Sekretariat (1. Pause) abgegeben werden. Dort wird der Abgabetermin mit einem Eingangsstempel festgehalten.


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