Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler!
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es im bayerischen gymnasialen Schulsystem eine Neuerung, auf die wir Sie hinweisen möchten.
Die gymnasiale Schulordnung wurde dahingehend geändert, dass es in der Mittelstufe (Klasse 8 – 10) erweiterte Möglichkeiten gibt, sein individuelles Lernprogramm zusammenzustellen, der Begriff hierfür lautet Flexibilisierungsjahr. Dieses wird in zwei Varianten angeboten:
Variante 1
- Ein Schüler / eine Schülerin entscheidet sich, nach Bestehen der Jahrgangsstufe 8, 9 oder 10, diese freiwillig erneut zu besuchen, unter Reduzierung der Pflichtwochenstundenzahl.
- Es können bis zu sechs Wochenstunden während der Wiederholung weggelassen werden, Kernfächer der Ausbildungsrichtung jedoch nicht (gilt für Klasse 8 und 9). Wird die Klasse 10 wiederholt, so können auch Kernfächer, die in der Oberstufe nicht mehr belegt werden, weggelassen werden. Dann ist auch eine weitergehende Reduzierung der Wochenstundenzahl möglich (max: 8 Wochenstunden).
- Die Entscheidung für diese Variante des Flexibilisierungsjahres kann auch noch zum Halbjahr des folgenden Schuljahres getroffen werden (also zum Zwischenzeugnistermin der 9. oder 10. Klasse, bzw. nach dem 1. Semester der Q11). Das Flexibilisierungsjahr ist dann nur ein Flexibilisierungshalbjahr.
- In jedem Fall wird kein neues Zeugnis ausgestellt, das alte Zeugnis mit der schon erreichten Vorrückungsentscheidung behält seine Gültigkeit. Die Schüler werden jedoch auch während der Wiederholungsphase ganz normal benotet und schreiben alle Leistungserhebungen mit.
- Das schon bisher mögliche freiwillige Wiederholen ist nach wie vor möglich. Dann müssen erneut alle Wochenstunden absolviert werden und der Schüler erhält (im Verbesserungsfall) ein neues Zeugnis der 9./10. Klasse.
Variante 2 (nur für Jahrgangsstufe 8 und 9 möglich):
- Ein Schüler / eine Schülerin entscheidet sich, nach Bestehen der Jahrgangsstufe 7 oder 8, die kommende Jahrgangsstufe (8 oder 9) in zwei Durchgängen (= zwei Schuljahre) zu absolvieren, unter Reduzierung der Pflichtwochenstundenzahl in beiden Durchgängen.
- Es können bis zu sechs Wochenstunden während jedes Durchgangs weggelassen werden, Kernfächer der Ausbildungsrichtung jedoch nicht.
- Am Ende der beiden Schuljahre müssen alle Pflichtfächer der Jahrgangsstufe (8 oder 9) belegt gewesen sein.
- Man kann in die Klasse 9, bzw. 10 vorrücken, wenn die üblichen Vorrückungsregelungen erfüllt sind. Dabei zählen in den Fächern, die zwei Jahre durchgehend belegt wurden, alle Leistungserhebungen für die Endnote der 9. Klasse. In den nur ein Schuljahr belegten Fächern zählen die in diesem Jahr erreichten Leistungen für das Zeugnis der 8./9. Klasse.
Für beide Varianten des Flexibilisierungsjahres gilt:
- Die Schüler des Flexibilisierungsjahres sind ganz normale Schüler einer 8./9./10. Klasse. Sie werden nicht gesondert beschult. Die Klassenzuweisung erfolgt durch die Schulleitung.
- Die Stunden, die durch die Reduzierung der Wochenstundenzahl frei werden, werden zum Selbststudium durch die Schüler genutzt (z.B. in der Bibliothek des GRG). Liegen die Stunden am Rand, so beginnt der Unterricht für die Schüler entsprechend später, bzw. endet früher. Setzt die Schule einen Ersatzunterricht an (Förderstunden), so ist dieser zu besuchen.
- Für die Schüler des Flexibilisierungsjahres werden Lernsprechstunden angeboten, die diese zu besuchen haben. Dort werden die Schüler individuell begleitet. Das Angebot der Individuellen Förderung am GRG (die angebotenen Fächer können erst zu Beginn des kommenden Schuljahres verbindlich festgelegt werden) sollen diese Schüler verstärkt nutzen.
- Die Anmeldung zu einer Variante des Flexibilisierungsjahres sollte – nach einer ausführlichen Beratung für die Schüler und die Erziehungsberechtigten durch unsere Beratungslehrkräfte – so bald wie möglich erfolgen und der Schulleitung schriftlich mitgeteilt werden. Mit einem bei den Beratungslehrkräften, bzw. im Sekretariat erhältlichen Formblatt können Sie uns dies mitteilen. Hier muss auch angegeben werden, welche Fächer – je nach Variante des Modells – weggelassen werden.
- Die Anmeldung ist verbindlich. Spätester Zeitpunkt ist jeweils der Tag nach der Jahreszeugnisausgabe, 12:00 Uhr. Im Falle des freiwilligen Rücktritts zum Halbjahrestermin gemäß der Variante 1 ist der späteste Zeitpunkt 14 Tage nach dem Termin des Zwischenzeugnisses.
Suchen Sie vorher das Gespräch mit der Beratungslehrkraft Frau Stoecker oder dem stellvertretenden Schulleiter Herrn Raths.
Ph. Raths, StD
Stellvertretender Schulleiter GRG
Zum Weiterlesen:
http://www.km.bayern.de/epaper/individuelle-Lernzeit/index.html
http://www.km.bayern.de/individuelle-lernzeit-gym
mit ausführlichen Stundenplanbeispielen!